Die Leitung der IMED-CERT verpflichtet sich zur Wahrung der Unparteilichkeit im Rahmen der Zertifizierung von Managementsystemen. Mögliche Interessenkonflikte werden identifiziert, analysiert und dokumentiert. Wenn erforderlich, werden Zertifizierungen bei bestehenden Interessenkonflikten nicht durchgeführt.
Politik zur Unparteilichkeit
der IMED-CERT
- Die i-med-cert zertifiziert keine Managementsysteme anderer Zertifizierungsstellen.
- Die i-med-cert führt keine Beratung zu Managementsystemen durch.
- Die i-med-cert bietet ihren zertifizierten Kunden keine internen Audits an oder stellt diese bereit. Die Zertifizierungsstelle darf ein Managementsystem, zu dem es interne Audits durchgeführt hat, nicht vor Ablauf von zwei Jahren nach Ende des internen Audits zertifizieren.
- Die i-med-cert gliedert keine Audits an ein Beratungsunternehmen für Managementsysteme aus.
- Die Tätigkeiten der i-med-cert werden nicht zusammen mit den Tätigkeiten einer Organisation, die Beratung zu Managementsystemen bereitstellt, vertrieben oder angeboten. Die i-med-cert gibt nicht an, dass eine Zertifizierung unkomplizierter, leichter, schneller oder preiswerter wäre, wenn ein bestimmtes Beratungsunternehmen zum Einsatz käme.
- Personal, das Beratungen zu Managementsystemen geleistet hat, einschließlich derjenigen Personen, die in leitender Position tätig sind, dürfen nicht in einem Audit oder in anderen Zertifizierungstätigkeiten eingesetzt werden, wenn dieses innerhalb der letzten zwei Jahre an Beratungen zum Managementsystem gegenüber dem betreffenden Kunden eingebunden war.
- Die i-med-cert verlangt vom internen als auch vom externen Personal, jede ihnen bekannte Situation offen zu legen, die es selbst oder die Stelle vor Interessenkonflikte stellen könnte. Die Stelle verwendet diese Information als Vorgabe, um Gefährdungen bezüglich der Unparteilichkeit zu identifizieren, die durch die Tätigkeiten des jeweiligen Personals oder der Organisationen, die dieses Personal beschäftigt hat, entstehen.
Die IMED-CERT ergreift Maßnahmen, um auf jegliche Gefährdung der Unparteilichkeit zu reagieren, die aus den Tätigkeiten anderer Personen, Stellen oder Organisationen herrühren. Dies sind insbesondere:
- Vertragliche Regelung in den Rahmenvereinbarungen mit externen Auditoren
- Unterlassungsaufforderung und offizielle Richtigstellung bei Gefährdung der Unparteilichkeit durch Dritte