Beschwerden und Einsprüche

Die Beschwerde ist ein Ausdruck der Unzufriedenheit gegen­über der i-med-cert GmbH in Bezug auf ihre Tätigkeiten oder einer seiner Beauftragten.

Der Einspruch ist die nochmalige Prüfung einer durch die i-med-cert GmbH getroffenen negativen Entscheidung in Bezug auf den gewünschten Zertifizierungsstatus eines seiner Kunden. Dies betrifft nicht nur Entscheidungen zur Erteilung, Aufrechterhaltung, Erweiterung, Einschränkung, Aussetzung und zum Entzug der Zertifizierung, sondern ebenso Entscheidungen, die in Zusammenhang mit dem Begutachtungsprozess stehen.

Verfahren zur Behandlung von Beschwerden

Beschwerden sind schriftlich bei der i-med-cert GmbH einzureichen und zu begründen, dies kann sowohl per Mail, Brief oder Fax erfolgen. Der Eingang der Beschwerde wird zeitnah bestätigt. Vom Zertifizierstellenleiter der i-med-cert GmbH oder dessen Beauftragter wird anhand der vorgetragenen Gründe geprüft, ob die Beschwerde berechtigt ist. Sofern zweckmäßig, holt er dazu weitere Informationen von Beteiligten ein. Über den aktuellen Bearbeitungsstand wird der Beschwerdeführer nach Zweckmäßigkeit informiert.

Bezieht sich die Beschwerde auf das Verhalten eines Kunden der i-med-cert GmbH, wird die Beschwerde zuerst dem Kunden zur Stellungnahme zugeleitet. Der Beschwerdeführer wird hierüber informiert. Sollte die Stellungnahme nicht ausreichend sein oder wird diese vom Beschwerdeführer nicht akzeptiert, muss er der i-med-cert GmbH innerhalb von einem Monat mitteilen, ob er die Beschwerde aufrechterhalten möchte.

Nach Prüfung legt der Zertifizierstellenleiter oder sein Beauftragter dem Geschäftsführer der i-med-cert GmbH das Ergebnis der Prüfung zur Entscheidung vor. Der Geschäftsführer entscheidet zeitnah über die Beschwerde und teilt dem Beschwerdeführer die Entscheidung unter Angabe der Gründe mit. Sollte der Geschäftsführer in dem Verfahren beteiligt gewesen sein, erfolgt die Entscheidung samt Freigabe durch eine nicht am Verfahren beteiligte andere Person.

Soweit eine Beschwerde berechtigt ist, werden Maßnahmen des Geschäftsführers zur Abhilfe und die Verhinderung eines möglichen Wiedereintretens ergriffen. Beschwerden und Maßnahmen werden dokumentiert genauso wie deren Wirksamkeit.

Beschwerden werden grundsätzlich vertraulich behandelt. Dies gilt insbesondere bei Beschwerden Dritter gegenüber zertifizierten Kunden. Für eine evtl. Veröffentlichung ist eine entsprechende Absprache / Übereinkunft mit dem Beschwerdeführer erforderlich.

Beschwerdeführer werden zu keinem Zeitpunkt benachteiligt.

Verfahren zur Behandlung von Einsprüchen

Einsprüche sind schriftlich bei der i-med-cert GmbH einzureichen und zu begründen, dies kann sowohl per Mail, Brief oder Fax erfolgen. Der Eingang des Einspruchs wird zeitnah bestätigt. Vom Geschäftsführer, Zertifizierstellenleiter oder dessen Beauftragter wird anhand der vorgetragenen Gründe geprüft, ob der Einspruch berechtigt ist. Sofern zweckmäßig, holt er dazu weitere Informationen von Beteiligten ein. Über den aktuellen Bearbeitungsstand wird der Einspruchsführer nach Zweckmäßigkeit informiert.

Sollte der Geschäftsführer in dem Verfahren beteiligt gewesen sein, erfolgt die Entscheidung samt Freigabe durch eine nicht am Verfahren beteiligte andere Person.

Anschließend entscheidet der Geschäftsführer über den Einspruch und teilt seine Entscheidung dem Einspruchsführer unverzüglich schriftlich unter Angabe der Gründe mit.

Soweit ein Einspruch berechtigt ist, werden Maßnahmen des Geschäftsführers zur Abhilfe und die Verhinderung eines möglichen Wiedereintretens ergriffen. Einsprüche und Maßnahmen werden dokumentiert genauso wie deren Wirksamkeit.

Einsprüche werden grundsätzlich vertraulich behandelt. Für eine evtl. Veröffentlichung ist eine entsprechende Absprache / Übereinkunft mit dem Einspruchsführer erforderlich.

Einspruchsführer werden zu keinem Zeitpunkt benachteiligt.